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| Tätowiererin haftet wegen dauerhaften "Bio-Tattoos" |
Rechtswidrige KörperverletzungDie Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sich ein sogenanntes "Bio-Tattoo" entgegen der Ankündigung nicht auflöste und nun mittels Laserbehandlung entfernt werden soll. Bitte anmelden, für den kompletten Text! |
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