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Piercing und Minderjährige
Messer, Gabel, Tattoo, Stich...
...sind für kleine Kinder nicht. Auch in der Variante stimmt das Sprichwort: § 104 BGB legt fest, dass Personen vor Vollendung des siebten Lebensjahres nicht geschäftsfähig sind. In der Praxis ist es aber selten ein Problem, dass Tattoos und Piercings ohne Eltern nicht möglich sind.
Andererseits sind diese Formen von Körperschmuck nicht nur was für Volljährige. Was ist nun mit den Mädels und Jungs zwischen sieben und achtzehn?
Sie sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heisst, dass sie ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel die Eltern, auch nicht viel unternehmen können.
Juristisch bedeutet Einwilligung vorherige Zustimmung. Sind die Eltern mit Tattoo oder Piercing von vorneherein einverstanden, dann gilt der Vertrag. Nun hat aber nicht jede/r solche Eltern. Manche probieren es dann mit der Taktik der "vollendeten Tatsachen". Gemäß § 108 BGB ist nämlich auch noch eine nachträgliche Genehmigung möglich.
Ein Studio, das sich darauf einlässt, geht aber ein hohes Risiko ein: wird die Genehmigung verweigert, kann das Geld, das man für Schmuck oder Tattoo erhalten hat, nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Zivilrechtlich hat man damit umsonst gearbeitet.
Bedeutsamer jedoch ist die strafrechtliche Seite: unter Umständen ist damit aber auch die Einwilligung in die Körperverletzung hinfällig, womit man sich nach § 242 StGB strafbar gemacht hätte. Deshalb verlangen viele Anbieter vorher eine schriftliche Einwilligung, falls kein Elternteil zum Termin mitgeht, um sie mündlich abzugeben. Das darf man auch keinem Studio übelnehmen, es ist - im Gegenteil - eher ein Qualitätskriterium.
Dass man nun als Jugendliche/r nicht ständig seine Eltern im Schlepptau haben kann, um irgendwelche Erklärungen abzugeben, sieht sogar das Gesetz. In § 110 BGB, dem sog. Taschengeldparagraphen, wird festgelegt, dass man als Minderjährige/r Geld von den Eltern oder Dritten zu einem Zweck oder zur freien Verfuegung erhalten kann.
Hat man also "Taschengeld", das grundsätzlich frei verfügbar ist, sofern es nicht ausdrücklich zweckgebunden oder -beschränkt wird ("Kein Moped, keine Drogen, nur für den Urlaub, usw."), kann man es auch für Tattoos oder Piercings ausgeben. Dasselbe gilt für Omas Weihnachtsgeschenk, sofern ein "Kauf Dir was Schönes" dahintersteckt und die Eltern es nicht für den Bausparvertrag vorsehen. Ob Tattoos was "zum Anziehen" sind, wird hoffentlich nie ein Gericht herausfinden müssen.
Dennoch bleibt auch hier das Problem der strafrechtlichen Einwilligung in die Körperverletzung. Die Beweislast, dass die Tragweite des Eingriffs vollständig erfasst wird, trägt das Studio. Dementsprechend kann trotz des § 110 BGB in der Praxis kaum auf eine schriftliche Einverständniserklärung verzichtet werden.
Manche Eltern sind jedoch recht hartnäckig, was ihre Abneigung gegen Tattoos oder Piercings betrifft. Manch eine/r kommt dann auf die Idee, die Unterschrift sozusagen durch eine ähnliche zu "ersetzen".
Nachprüfbar ist das für das einzelne Studio praktisch nicht. Den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) hat man aber dennoch erfüllt, und unter Umständen hat man auch noch einen Betrug nach § 263 StGB begangen. Da beides sog. Offizialdelikte sind, braucht es für die Strafverfolgung auch keinen Antrag, sondern hier wird von Amts wegen vorgegangen. Das Risiko einer Strafverfolgung ist daher nicht zu unterschätzen. Da dieser Billigtrip auch nicht gerade von verantwortlicher Reife zeugt, heisst das, dass es keine Alternative gibt.
Also: warten oder weiterverhandeln. Wer sich als noch nicht Volljährige/r nun nach wie vor juristisch diskriminiert fühlt, hat zunächst einmal völlig recht. Man möge aber trotzdem mal überlegen, wieviel wirklich noch sehr junge Leute es gibt, die sich aus einer momentanen Laune oder Phase heraus alles mögliche in und auf den Körper stechen lassen würden und das vielleicht schon kurze Zeit später heftig bereuen würden. Und ob es wirklich so schlecht ist, dass der Gesetzgeber die Reiferen ein wenig behindert, um weniger Schlauen den einen oder anderen Fehler zu ersparen.
Mark Twain formulierte mal: Erwachsensein bedeutet, das Richtige auch dann zu tun, wenn es die Eltern empfohlen haben.
Autoren: Wulf und Ute Coulmann
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